Das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung soll im Sommer 2016 erlöschen. Bislang galt dieses Recht von Kreditkunden unbefristet. Betroffen sind Verträge bei Banken, in denen es insgesamt um Kredite in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro geht. Der Widerruf solcher Verträge kann aufgrund der Zinsentwicklung viel Geld sparen. Kreditnehmer können mit vielen tausend Euro rechnen.
Justiz- und Finanzministerium arbeiten seit Monaten an einer Gesetzesänderung. Jetzt sind sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen offenbar einig: Das bislang ewige Widerrufsrecht soll so schnell wie möglich erlöschen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Kabinett am 27. Januar 2016 verabschiedet. Voraussichtlich am 21. Juni 2016 soll letzter Tag für den Widerruf zwischen 2002 und 2010 geschlossener Verträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung sein.
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Ab dem 01.01.2016 ist die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten:
Für Neubauten gelten jetzt deutlich höhere energetischen Anforderungen. Der Primärenergiebedarf eines Neubaus nach EnEV 2016 muss um mindestens 25 Prozent geringer sein als nach den aktuell geltenden Standards für ein vergleichbares Haus. Auch die Wärmedämmung des Gebäudes muss 20 Prozent besser sein. Im Klartext heißt das: Häuslebauer müssen auf eine bessere Dämmung der Außenhülle sowie effizientere Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungstechnik achten.
Die Neuregelung gilt für Häuser, für die ab dem 1. Januar 2016 ein Bauantrag eingereicht oder Bauanzeige erstattet wird. Bauherren, die noch bis Ende 2015 den Antrag oder die Anzeige einreichen haben, aber erst 2016 bauen, sind davon noch nicht betroffen.